logoMARMBeschreibt eine Reihe von Aktionen und Maßnahmen, die auf Umweltziele ausgerichtet sind.

Das Amtsblatt des Staates veröffentlicht eine Anordnung des Landwirtschaftsministeriums, Ernährung und Umwelt (Magrama) wodurch der Königliche Erlass geändert wird 1337/2011 das die Programme und Mittel von Obst- und Gemüseproduzentenorganisationen regelt (OPFH).Gemäß der neuen Verordnung AAA/319/214, Diese Änderungen sind auf die Neuanwendung von Umweltrichtlinien aus der Vergangenheit zurückzuführen 1 Januar.

Ändern Sie den Artikel 11.4 -Dazu gehören auch die Regelungen zu den spezifischen Kosten, einschließlich solcher im Zusammenhang mit Umweltmaßnahmen- der OPFH-Programme und Anhang IV des Königlichen Erlasses 1337/2011.

Der Abschnitt 4 des Artikels 11 Details dazu, ab jetzt, “Die Verwendung von oxobiologisch abbaubaren und biologisch abbaubaren Kunststoffen kann als Kostenkonzept in betriebliche Programme aufgenommen werden”, während der Abschnitt 7 Anhang IV beschreibt eine Reihe von Aktionen und Maßnahmen, die auf Umweltziele abzielen.

Die neuen Regelungen gelten ab 2 September 2013 für die neu eingeführten Umweltmaßnahmen und wird ab dem Jahresbeginn angewendet 2014 von Programmen und Betriebsmitteln.