Es sind Mittel im Wert von einer Million und zweihunderttausend Euro vorgesehen 2012 und 2013.

Die Regierung der Kanarischen Inseln hat die Verordnung veröffentlicht, nach der die Landwirtschaft im Voraus ruft, Subventionen zur Verbesserung der Bewässerung durch Privatinitiative, für diesen Zeitraum im kanarischen Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums FEADER geplant 2007-2013.
Die eingezahlten Mittel sind es wert 1.260.000 EUR, deren 630.000 Der Übung werden Euro zugerechnet 2012 und der Rest dazu 2013. Diese Credits, von der Europäischen Union und dem Staat kofinanziert, versuchen, die Wassereinsparungen zu erhöhen, Optimieren Sie den Wasserverbrauch und die Wasserqualität, sowie die Gesamteffizienz von Bewässerungssystemen verbessern, die Rentabilität landwirtschaftlicher Betriebe und ihre Umweltsituation, und Landschaftsschutz.

Bewerbungen für die Beantragung dieser Förderlinie, dessen Aufruf im Amtsblatt der Kanarischen Inseln veröffentlicht wurde (BOC) die 30 Dezember, muss bis formalisiert werden 30 im Januar 2012. Diese entsprechen dem standardisierten Muster, das dem Call Order beigefügt ist..

Sie können von diesen Zuschüssen profitieren, Antragsteller, die juristische Personen einer der gesetzlich zugelassenen Formen oder Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit sind, soweit zu ihren Zwecken oder Unternehmenszwecken die Bereitstellung oder Verteilung von Wasser für landwirtschaftliche Zwecke oder die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke gehört., die auch bestimmte Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel, dass die Bewässerungsarbeiten eine private Initiative sein müssen, und das kommt direkt mindestens fünfzehn landwirtschaftlichen Betrieben zugute, die den Partnern oder Teilnehmern des anfragenden Unternehmens gehören.

Bewerber müssen, auch, die Ausgaben oder Investitionen nach Erstellung des Beihilfeantrags bzw. der Nichtbeginnbescheinigung förderfähig gemacht zu haben. Jedoch, Ausgaben oder Investitionen, die durch Sammelmaschinen entstehen, können bezuschusst werden., Baugeräte oder Baumaterialien, solange die Montage, Installation oder Einbau „vor Ort“ nicht vor der Einreichung des Antrags oder der Erstellung der Nichtinbetriebnahmebescheinigung erfolgt sind, sowie diejenigen, die den technischen Gebühren entsprechen, Machbarkeitsstudien, Erwerb von Patenten oder Lizenzen und Einholung von Genehmigungen.

Sie dürfen nicht den im Artikel festgelegten Verboten unterliegen. 13.2 und 3 des Gesetzes 38/2003, der 17 November, Allgemeine Zuschüsse; bei Dritten im Finanzwirtschaftssystem der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln registriert sein (S.E.F.C.A.N.)und haben eine Baugenehmigung beantragt, vorausgesetzt, dass es empfänglich war, zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbungen.