Kurs COAG KanarenDie Beihilfe beträgt 66.500 Euro für das Jahr 2015.

Diese Mittel tragen dazu bei, einen Teil der Ausgaben dieser Einrichtungen zu decken, für die Dienstleistungen, die sie Landwirten und Viehzüchtern bieten.

Das Landwirtschaftsministerium der Regierung der Kanarischen Inseln, hat die Verordnung zur Förderung landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaften veröffentlicht, gemeinnütziger Verein des Archipels, ausgestattet mit 66.507 Euro für das Jahr 2015.

Das Ziel dieser Kredite besteht darin, diese Einrichtungen weiterhin zu unterstützen, damit sie ihre soziale Funktion weiterentwickeln können, Sie tragen dazu bei, einen Teil der Kosten zu decken, die durch die Dienstleistungen entstehen, die sie ihren Mitarbeitern erbringen.

Diese Dienstleistungen beziehen sich auf Schulungen, die Entwicklung von Outreach-Aktivitäten, Beratung, etc.. Dies stärkt die Umsetzung und Konsolidierung dieser repräsentativen Organisationen des Agrarsektors auf den Kanarischen Inseln..

Anträge auf Zugang zu diesen Zuschüssen müssen innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Tag nach der Veröffentlichung der vom Berater unterzeichneten Verordnung gestellt werden., im Amtsblatt der Kanarischen Inseln (BOC), für diese Woche geplant.

Die Unterlagen werden bei jedem Standesamt der Regierung der Kanarischen Inseln vorgelegt, sowie in anderen Registern, die durch das Gesetz über die Rechtsordnung der öffentlichen Verwaltungen geregelt sind.

Sie können auch elektronisch bei der elektronischen Zentrale des Landwirtschaftsministeriums angefordert werden Link, donde se accede a la información completa de dichas ayudas.

En la anterior convocatoria de esta línea de subvención se acogieron a estos fondos un total de 13 entidades del Archipiélago: Uca, Asaga Canarias-Asaja, Coag-Canarias, Fedex, Acete, Asocan, Asviten, ADS Isla de La Palma, Aspa, Asociación de Criadores del Cochino Negro de Canarias, Essig, Promoflor Fuersur y Ecopalma.

La cuantía asignada a estas subvenciones podrá incrementarse con créditos destinados a tales fines, sin que dicho incremento requiera de nueva convocatoria.

El plazo de resolución y notificación de esta convocatoria será de un máximo de seis meses contados a partir de la publicación en el BOC.