Agroinformacion.com09122014_143655Gemäß den beiden neuen Verordnungen, Verpackte Lebensmittel müssen Nährwertangaben wie Gesamtfett und gesättigte Fette enthalten, Kohlenhydrate, Zucker, Proteine ​​und Salz, unter anderem.

Ab diesem Freitag werden die Etiketten verpackter Lebensmittel mehr Informationen zu Allergenen enthalten, im Falle von Fischereierzeugnissen, auf die Angelausrüstung, mit der es gefangen wurde, in Anwendung der beiden in Kraft tretenden neuen Verordnungen zur Kennzeichnung und Verbraucherinformation.

Wie vom Verband spanischer Supermarktketten erklärt (Asse), Die Änderung der Vorschriften wird sich auf neue Produkte auswirken, die ab diesem Freitag auf den Markt kommen 13 Dezember, Daher werden die beiden Etikettenformate noch eine Zeit lang nebeneinander in den Regalen der Geschäfte existieren..

Diese beiden Verordnungen bringen wichtige Änderungen in der Information des Verbrauchers mit sich, alles mit dem Ziel, das Wissen über Lebensmittel zu verbessern, nach Angaben des Verbandes.

Zu den wichtigsten Neuheiten für verpackte Produkte, Für fast alle verpackten Lebensmittel sind verbindliche Nährwertangaben vorgeschrieben, was auf dem Etikett stehen soll, sowohl im Hinblick auf die Zusammensetzung der Nährstoffgruppen (Gesamtfett und gesättigte Fette, Kohlenhydrate, Zucker, Proteine ​​und Salz) als Energiewert pro 100 g oder por 100 ml.

Sie werden vorgestellt, Außerdem, sehr detaillierte Regelungen zur Klarheit und Lesbarkeit der Kennzeichnung, mit Anforderungen an die Schriftgröße und den Ort der Informationen.

Auf dem Etikett muss das Herkunftsland des Produkts angegeben werden, wenn das Weglassen den Verbraucher irreführen könnte und Regeln festgelegt werden, um diese Verpflichtung wirksam zu machen..

Auch Angaben zu Allergenen, die in der Zutatenliste aufgeführt werden müssen, sind verpflichtend geregelt..

Bei Ölen oder Fetten pflanzlichen Ursprungs, unter anderem, es wird festgelegt, wie sie auf der Kennzeichnung erscheinen können.

Wenn Nährwertangaben freiwillig auf einem Produkt verbreitet werden oder angegeben werden müssen, weil es nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben enthält – oder weil es sich um ein Lebensmittel handelt, dem Vitamine zugesetzt wurden, Mineralien oder andere Stoffe, müssen auch die neuen Anforderungen erfüllen 13 Dezember des 2014.

Die neuen Vorschriften bringen keine Änderungen für unverpacktes frisches Obst und Gemüse mit sich, und bei Fleisch unterscheiden sich die Pflichtangaben je nach Sorte.

Für Angelprodukte, Es ist erforderlich, das Gebiet und die verwendeten Fanggeräte sowie im Falle der Aquakultur das Aufzuchtgebiet anzugeben, Daher muss in den Zonen „Nordostatlantik“ und „Mittelmeer und Schwarzes Meer“ die Unterzone angegeben werden..

In Lebensmitteln, die in großen Mengen verkauft werden, Der Verbraucher kann verpflichtende Informationen zu Allergenen und Inhaltsstoffen verlangen.