DIESE MASSNAHME BEDEUTET DIE GLEICHSTELLUNG DER RECHTE UND LEISTUNGEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ARBEITNEHMER MIT DEN ÜBRIGEN BESCHÄFTIGTEN ARBEITNEHMERN.
Die Regierung, feagra2, UGT, CEOE, CEPYME und die Branchenorganisationen haben eine grundsätzliche Vereinbarung getroffen, damit die 865.638 Landarbeiter, die derzeit Beiträge zum Sondersystem der Agrarsozialversicherung leisten, REASS, sind in das allgemeine Sozialversicherungssystem integriert.

Die Integration der Landarbeiter in das Allgemeine Regime bedeutet, dass die Vorteile des Systems, die der Sektor erhält, denen des Allgemeinen Regimes angeglichen werden., Dies wird zu einem höheren Schutzniveau für Landarbeiter führen.
Dies geschah beispielsweise bei der Integration selbständiger Landwirte in das System der Selbstständigen, Die Integration der Landarbeiter in das Allgemeine Regime wird durch die Schaffung eines besonderen Systems innerhalb des Allgemeinen Regimes erfolgen, das die Besonderheit dieser Gruppe wahrt..
Der Inhalt der Vereinbarung wird in einem Gesetzentwurf niedergelegt, der eine Übergangsfrist von zwanzig Jahren vorsieht, damit Verbesserungen beim Schutz der Landarbeiter nicht die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe beeinträchtigen..
Mit der zwischen der Regierung und den Sozialakteuren erzielten Vereinbarung, die Vereinbarungen der 13 Juli 2006 und 2 Februar 2011 im Rahmen des sozialen Dialogs abonniert.
Außerdem, Im Rahmen des Mandats des Toledo-Pakts zur Integration der Sozialversicherungssysteme in zwei große Blöcke wird ein weiterer Schritt unternommen: die der abhängigen Arbeitnehmer innerhalb des Generalregimes und die der Selbständigen, im Rahmen der Sonderregelung für Selbstständige, BRIEF.