San_Juan_de_la_Rambla_Santa_Cruz_de_Tenerife2Der Rat wird im primären Sektor der Gemeinde arbeiten, Es wird ein ständiges Organ der Beteiligung sein, beratende und Informationen der Kommunalpolitik in der Landwirtschaft und Viehzucht.

Der Stadtrat der Stadt San Juan de la Rambla hat in der letzten ordentlichen Plenarsitzung die Verordnungen des künftigen lokalen Agrarrats genehmigt, um der Gemeinde eine Stelle zur Verfügung zu stellen, die die Beziehungen zum Primärsektor übernimmt, das die Beteiligung landwirtschaftlicher Berufsverbände artikuliert, das erkennt die wichtige Rolle an, die sie in der demokratischen Struktur der ländlichen Welt spielen und, zugleich, Dies dient der besseren Entwicklung der vom Ramblero-Konsistorium übertragenen städtischen Agrarbefugnisse.

Mit dieser Prämisse, Das von Ratsmitglied Félix Reyes geleitete Landwirtschaftsministerium beabsichtigt, dieses Gremium in einen ergänzenden Kanal der Beratung und Beteiligung in Agrarfragen umzuwandeln., Ein Beteiligungskanal, der die kommunale Tätigkeit des Sektors bereichert und ein direktes Kommunikationsmittel zwischen dem Stadtrat und den Personen und Institutionen ist, die die spezifische Realität des Agrar- und Viehzuchtsektors der Gemeinde am besten kennen.

Für die richtige Entwicklung dieses Organs, In der Verordnung wird die Zusammensetzung des örtlichen Agrarrates festgelegt, Hier wird aus jeder Fraktion, aus der die Plenarsitzung des Unternehmens besteht, ein Vertreter vertreten sein, und Vertreter jeder Bewässerungsgemeinschaft, die in der Gemeinde rechtmäßig gegründet und ansässig ist, der Agrarverbände der Villa, der Jägervereine mit Jagdtätigkeit im Ramblero-Gebiet, von jemandem im Namen des Genossenschafts- und S.A.T.-Sektors. Agrarunternehmen mit Sitz in San Juan de la Rambla und ein Techniker des Agrarberatungsbüros der Inselregierung von Teneriffa.

Die Plenarsitzung des Rates tritt regelmäßig mindestens einmal im Quartal zusammen, auf außerordentlicher Basis, wenn das Präsidium dies für angemessen hält, oder auf Antrag eines Drittels der Mitglieder, aus denen es besteht, begleitend zur Tagesordnung, mit maximal zwei pro Jahr.

Bereits vom Gemeindeplenum genehmigt, Die Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Provinz und nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist in Kraft..