1343251961Ab nächsten Tag 13 Dezember des 2014 Gastgewerbebetriebe in allen Ländern der Europäischen Union sind aufgrund des Inkrafttretens der europäischen Verordnung EU 1169/2011 verpflichtet, ihre Kunden über das Vorhandensein von Allergenen in Menügerichten zu informieren..

Diese Verordnung stellt vor, unter anderem Neuigkeiten, eine Reihe von Anforderungen im Zusammenhang mit: Obligatorische Nährwertangaben – führt eine obligatorische Nährwertkennzeichnung für die meisten verarbeiteten Lebensmittel ein –, besser lesbare Etiketten, Ursprungsland, pflanzliche Öle oder Fette, Künstliche Nanomaterialien…

Bezüglich Allergenen, Diese müssen sowohl auf verpackten als auch auf unverpackten Lebensmitteln – dies ist in den meisten Gastronomiebetrieben der Fall – angegeben werden, die an den Endverbraucher verkauft werden..

Bei verpackten Lebensmitteln müssen Angaben zu Allergenen in der Zutatenliste enthalten sein, Es muss durch eine typografische Gestaltung hervorgehoben werden, die es deutlich vom Rest der Zutatenliste abgrenzt..

Fehlt eine Zutatenliste, muss der Hinweis „enthält“ enthalten sein., gefolgt von dem in einem Anhang dieser europäischen Vorschrift aufgeführten Stoff oder Produkt.

Detaillierte Informationen zur Europäischen Verordnung EU 1169/2011 kann hier eingesehen werden Adresse.